Mit dem Schmeisser S50 G17 MLE präsentiert Schmeisser die nächste Evolutionsstufe hoher Magazinkapazitäten für die Glock 17. Der Adapter erweitert ein Standard-Glock-17-Magazin um 33 Schuss auf insgesamt 50 Schuss – bei einer kompakten Bauform, die einem herkömmlichen 33-Schuss-Magazin vergleichbar ist. Die patentgeschützte 4-Reihen-Zuführung gewährleistet dabei eine zuverlässige Patronenzuführung ohne Trommelmechanik. Die Montage erfolgt ohne Büchsenmacher und ohne permanente Modifikation des Magazins – die Demontage hinterlässt keinerlei Spuren. Made in Germany.
Besonderheiten
- Patentgeschützte 4-Reihen-Zuführung für maximale Kapazität bei zuverlässiger Zuführung – ohne Trommelmechanik
- Erweiterung um 33 Schuss auf 50 Schuss Gesamtkapazität
- Kompakte Bauform – vergleichbar mit einem 33-Schuss-Magazin
- Montage ohne Büchsenmacher, Demontage ohne Spuren und ohne permanente Modifikation des Magazins
- Extrem robustes Gehäuse aus glasfaserverstärktem Polymer
- Beidseitige transparente Sichtfenster zur schnellen Füllstandskontrolle
- Made in Germany – entwickelt und gefertigt bei Schmeisser GmbH
Einsatzbereiche
- Sport: Hohe Magazinkapazität für dynamische Schießsportdisziplinen – schnelles Nachladen entfällt, Fokus bleibt auf dem Schießen.
Technische Daten
| Hersteller | Schmeisser GmbH |
|---|---|
| Modell | S50 G17 MLE |
| Artikelnummer | A-2934 |
| System | Magazinadapter |
| Kaliber | 9 mm Luger |
| Kapazitätserweiterung | +33 Schuss (Gesamtkapazität: 50 Schuss) |
| Länge | 185 mm (18,5 cm) |
| Material | Glasfaserverstärktes Polymer |
| Zuführung | Patentierte 4-Reihen-Zuführung |
| Kompatibilität | Glock 17 Magazine |
| Herkunft | Deutschland |
Lieferumfang
- Schmeisser S50 G17 MLE Magazinverlängerung
- Zerlegewerkzeug
- Ladehilfe
Rechtlicher Hinweis
Gemäß Bescheid des Bundeskriminalamts (BKA) stellt diese Magazinverlängerung für sich genommen kein Magazin dar. Erst durch die Montage an einem entsprechenden Magazin entsteht ein großes Magazin im Sinne des Waffenrechts, das als verbotener Gegenstand eingestuft sein kann. Der Erwerb und Besitz eines solchen Magazins kann eine Ausnahmegenehmigung des BKA erfordern. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, die jeweils geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Glock-Magazin ist nicht im Lieferumfang enthalten.


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