Das Schmeisser AK-47 Polymermagazin ist ein neu entwickeltes vierreihiges Hochleistungsmagazin für AK-47-Plattformen im Kaliber .223 Rem. mit einer Kapazität von 60 Schuss. Das Gehäuse aus hochbeständigem, glasfaserverstärktem Polymer mit neu entwickelter Oberflächenstruktur sorgt für maximale Robustheit bei geringem Gewicht. Die integrierte Anti-Tilt-Funktion der Patronenzuführung gewährleistet eine zuverlässige Funktion auch bei hoher Beanspruchung. Montage und Demontage sind werkzeuglos möglich. Bitte beachten: Dieses Magazin gilt als verbotener Gegenstand im Sinne des deutschen Waffenrechts und darf nur mit einer gültigen Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG des Bundeskriminalamts (BKA) erworben und besessen werden.
Besonderheiten
- Neu entwickelte vierreihige Konstruktion für 60 Schuss Kapazität im Kaliber .223 Rem.
- Hochbeständiges, glasfaserverstärktes Polymergehäuse mit neu entwickelter Oberflächenstruktur
- Anti-Tilt-Funktion der Patronenzuführung für zuverlässige Funktion
- Werkzeuglose Montage und Demontage
- Farbe: Schwarz
- Made in Germany – entwickelt und gefertigt bei Schmeisser GmbH
Technische Daten
| Hersteller | Schmeisser GmbH |
|---|---|
| Modell | AK-47 Polymermagazin 60 |
| Typ | Wechselmagazin |
| Kaliber | .223 Rem. |
| Kapazität | 60 Schuss |
| Zuführung | 4-reihig mit Anti-Tilt-Funktion |
| Material | Glasfaserverstärktes Polymer |
| Farbe | Schwarz |
| Montage | Werkzeuglos |
| Herkunft | Deutschland |
Lieferumfang
- Schmeisser AK-47 Polymermagazin 60 Schuss
Rechtlicher Hinweis
EWB-pflichtig – Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis. Dieses Magazin ist ein verbotener Gegenstand im Sinne des deutschen Waffenrechts. Der Erwerb und Besitz ist ausschließlich mit einer gültigen Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG des Bundeskriminalamts (BKA) zulässig. Die Überlassung innerhalb Deutschlands erfolgt nur an Behörden und Streitkräfte gemäß § 55 Abs. 1 WaffG oder an Inhaber einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung. Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, die jeweils geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.



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